Akteneinsicht

Sie sind Grundstückseigentümer/in, Bevollmächtigte/r oder Berechtigte/r und möchten Ihre Bauakte einsehen? Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin. Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner:

 

Für ein laufendes Bauverfahren:

Halten Sie bitte die Bauvorhabennummer bereit. Gerne hilft Ihnen Herr Faber diese zu finden:

Tel. 08665 / 52297-21

E-Mail: bauamt@schneizlreuth.de

 

Für Archivierte Bauakten:

Herr Michael Faber

 

Zur Akteneinsicht der archivierten Bauakten benötigen Sie:

 

  • Personalausweis
    Damit keine unberechtigten Personen Einsicht in Ihre Bauakten nehmen können.

 

  • Aktueller Grundbuchauszug Ihres Grundstückes
    Dies benötigen wir als Nachweis, dass Sie der aktuelle Eigentümer/in sind. Den Auszug erhalten Sie beim Amtsgericht Laufen.

 

  • Schriftliche Vollmacht
    Wenn Sie verhindert sein sollten, können Sie die Einsichtnahme durch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen.

 

  • Formular Akteneinsicht
    Gerne können Sie das ausgefüllte Formular uns schon vorab senden per
    E-Mail an: bauamt@schneizlreuth.de

 

Gebühren:

Den Aufwand für die Akteneinsicht trägt der Antragsteller/in. Gerne können wir Ihnen Pläne oder Bauunterlagen kopieren. Die dadurch entstehenden Kosten werden in Rechnung gestellt. Die Gebühren für die Akteneinsicht entnehmen Sie in der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Schneizlreuth auf Anfrage.

 

Hinweise:

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass dieser angebotene Service eine freiwillige Leistung ist. Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Vorhandensein abgeschlossener Bauakten. Auch eine Zusendung von Original-Bauakten oder Teilen können wir Ihnen leider nicht anbieten.

 

Sollte keine Bauakte Ihres Grundstückes bei uns vorhanden sein, können Sie sich an das Staatsarchiv München wenden.