Gewerbemeldungen

 
Jeder Bürger hat ein Grundrecht auf Berufsfreiheit und kann ein Gewerbe im Rahmen bestehender Gesetze ausüben. Jede gewerbliche Tätigkeit ist bei der zuständigen Gemeinde an-, um- bzw. abzumelden.
Die Ausübung einiger Gewerbe unterliegt zudem einer Erlaubnispflicht.
Auch die Aufsicht über die Einhaltung des Ladenschlussgesetzes sowie des Sonn- und Feiertagsgesetzes obliegt dem Landratsamt Berchtesgadener Land für dessen Zuständigkeitsbereich.
 
Formulare zum An-, Um- und Abmelden Ihres Gewerbes zum Downloaden: siehe unten
 
Achtung:
Bei Firmen, die mehrere Gesellschafter haben (z.B. GmbH, KG, GbR, usw.), muss für jeden Gesellschafter eine eigene Gewerbemeldung ausgefüllt werden.
 

 

Informationen zur steuerlichen Erfassung und Registrierung in ELSTER

Seit dem 01.01.2021 sind Existenzgründer, die in Form eines Einzelunternehmens, einer Kapitalgesellschaft/Genossenschaft oder Personengesellschaft/-gemeinschaft tätig werden, gesetzlich verpflichtet, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Hierzu können sie sich kostenlos vor Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung "ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" registrieren.

Nähere Infos sowie den Fragebogen und weitere Formulare finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern unter:   https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender