Offenes Feuer

Offenes Feuer

 

Ein offenes Feuer muss immer angemeldet und genehmigt werden.

 

Melden Sie Ihr Feuer mindesten 1 Woche vor dem Termin an. Wenn das Wetter an diesem Tag nicht mitspielt, machen Sie bitte eine Änderungsanzeige.

 

Gartenabfälle in haushaltsüblicher Menge sind beim Wertstoffhof zu entsorgen.


Im Aussenbereich können Landwirte ihre Holzabfalle (bei Genehmigung durch die Gemeinde) verbrennen. Viele Faktoren spielen eine Rolle nach welchen Punkten eine Genehmigung erteilt werden kann.

 

Für kleine Lagerfeuer muss trockenes Holz verwendet werden, um eine Belästigung für die Umwelt zu vermeiden.

Ansonsten sind die Punkte auf dem Merkblatt des Landratsamtes Berchtesgadener Land zu beachten.

 

Formular Anzeige des Feuers bei der Gemeinde, sowie das Merkblatt sind zum Downloaden unten angehängt.

  • PDF (164.32 KB)
  • Stand: 30.04.2021 09:49

weiterführendes PDF: Anzeige "Offenes Feuer" Anzeige "Offenes Feuer"

Wer ein offenes Feuer entfachen möchte, muss diese Anzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben mindestens 3 Tage vor dem Ereignis bei der Gemeinde einreichen.

herunterladen >

  • PDF (1.55 MB)
  • Stand: 25.01.2021 20:53

weiterführendes PDF: Merkblatt "Offenes Feuer" Merkblatt "Offenes Feuer"

Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert:

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