Bei allen Beantragung eines Personalausweises / Reisepasses benötigen Sie gleich zur Beantragung ein aktuelles biometrisches Passfoto von guter Qualität!

 

Sofern von unserer Gemeinde noch nie ein Legitimationsdokument ausgestellt wurde, legen Sie uns zusätzlich bitte noch vor:

 

  • eine Kopie der Geburtsurkunde   -   bei Familienstand "ledig"
  • eine Kopie der letzten Heiratsurkunde   -   bei Familienstand "verheiratet, verwitwet oder geschieden"

 

Die Beantragung eines Legitimationsdokumentes muss persönlich erfolgen, da zum 02.08.2021 die Pflicht zur Erfassung der Fingerabdrücke eingeführt wurde.

 

 

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns unter

 

         Tel.:  08665 / 52297-14  oder -15

         Email:  meldeamt@schneizlreuth.de

 

 

Eine Abholung des fertigen Dokumentes kann mittels einer Vollmacht dann auch durch eine andere Person erfolgen.

Vollmacht zur Abholung von Dokumenten

 


 

1. Gebühren für die Ausstellung eines Personalausweises:

 

  • 37,00 EUR  -  Antragsteller ab 24 Jahren (Gültigkeit: 10 Jahre)
  • 22,80 EUR  -  Antragsteller unter 24 Jahren (Gültigkeit: 6 Jahre)
  • 10,00 EUR  -  Vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit: 3 Monate)

 

  • Anhebung der Gebühren um 13,00 EUR, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird
  • Anhebung der Gebühren um 30,00 EUR bei Beantragung durch sog. Auslandsdeutsche bei – unzuständigen – Inlandspersonalausweisbehörden

 

Die Fertigstellung eines Personalausweises beträgt ca. 3 Wochen.

 


 

2. Gebühren für die Ausstellung eines Reisepasses:

 

  • 70,00 EUR  -  Antragsteller ab 24 Jahren (Gültigkeit: 10 Jahre)
  • 37,50 EUR  -  Antragsteller unter 24 Jahren (Gültigkeit: 6 Jahre)
  • 26,00 EUR  -  Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr)
  • Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR
  • Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 EUR

 

  • Verdoppelung der Gebühren:
  • Bei Ausstellung eines vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird.
  • Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres) oder vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.

 

Die Fertigstellung eines Reisepasses beträgt ca. 6 Wochen.

Die Fertigstellung eines Express-Reisepasses beträgt ca. 5 Arbeitstage.

Die Fertigstellung eines vorläufigen Reisepasses beträgt ca. 2 Wochen.